STEUERVORTEILE NUTZEN: STUDIEREN UND SPAREN
Wie für jede Aus- und Weiterbildung wird in ein Fernstudium nicht nur Zeit, sondern auch Geld investiert. Aber: Zumindest ein Teil der Studiengebühren und Aufwendungen fürs Studium lässt sich in vielen Fällen von der Steuer absetzen. Was im Einzelnen gespart werden kann, ist dabei jeweils situationsabhängig. Wir haben mit Larissa-Valeska Heilmann, Beraterin für Steuerrecht bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, über verschiedene Möglichkeiten der Steuerersparnis im Zusammenhang mit einem Fernstudium gesprochen.
Können Studiengebühren für ein Fernstudium von der Steuer abgesetzt werden und unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?
Larissa-Valeska Heilmann: „Ja, prinzipiell können Studiengebühren steuerlich berücksichtigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Präsenz- oder ein Fernstudium handelt. Es können jedoch nur Kosten für das eigene Studium geltend gemacht werden, nicht etwa für das Studium der Kinder.“
Wie groß ist der Anteil der absetzbaren Studiengebühren maximal?
„Als Werbungskosten können Studiengebühren unbegrenzt abgesetzt werden. Als Sonderausgaben im Rahmen der Erstausbildung gibt es für ausbildungsbezogene Kosten eine Obergrenze von 6.000 Euro pro Jahr. Diese Situation ist zum Beispiel gegeben, wenn der oder die Studierende zuvor noch keine Ausbildung absolviert hat, aber dennoch arbeitet und eine Steuererklärung macht. Häufig betrifft es aber Eheleute, von denen einer arbeitet und der oder die andere studiert.“
Wie wirkt sich die Höhe des Brutto-Einkommens auf die Absetzbarkeit aus?
„Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Damit ist die Ersparnis bei einem höheren Einkommen auch höher.“
Können sonstige mit dem Studium verbundene Belastungen abgesetzt werden, wie etwa Unterrichtsmaterialien oder Fahrtkosten?
„Im Prinzip kann alles, was fürs Studium benötigt und deshalb angeschafft wird, steuerlich geltend gemacht werden. Bei teureren Anschaffungen wie zum Beispiel einem als Arbeitsgerät genutzten Laptop, geht das Finanzamt jedoch meist von einer sogenannten privaten Mitveranlassung aus, so dass das Arbeitsmittel nur anteilig angesetzt werden kann. Studienbezogene Fahrtkosten können in Höhe des Fahrkartenpreises angesetzt werden. Wer selbst ein Auto gefahren hat, kann eine Kilometerpauschale von 30 Cent für die kürzeste Fahrtstrecke geltend machen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Mitfahrende.“
Gibt es noch weitere Gesichtspunkte oder Tipps, die in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit eines Fernstudiums beachtet werden sollten?
„Es ist immer ratsam, Belege aufzubewahren. Man sollte zudem beachten, dass Kosten immer nur im Jahr der tatsächlichen Zahlung angesetzt werden können. Bei größeren Anschaffungen für das Studium, die einen Einzelpreis von 800 Euro übersteigen, müssen die Kosten über mehrere Jahre aufgeteilt werden. In diesem Fall greift die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA genannt, die besagt, dass die Anschaffungskosten gleichmäßig auf eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben werden.“
Wer mehr wissen möchte: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Azubis und Minijobber im Land Bremen sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer und können zahlreiche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, so auch Beratung im Arbeits- und Steuerrecht.
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