31/08/2020

STAATLICH ANERKANNT, AKKREDITIERT, ZERTIFIZIERT – WAS BEDEUTET DAS EIGENTLICH?

Akkreditierung, institutionelle Akkreditierung, Re-Akkreditierung, Zertifizierung, staatliche Anerkennung: alles ausgewiesene Merkmale und Siegel der APOLLON Hochschule und ihres Studienangebots. Sie garantieren APOLLON Studieninteressierten und Studierenden erstklassige Qualität und klingen zweifellos beeindruckend – aber wissen Sie eigentlich genau, was sich hinter diesen verschiedenen Fachbegriffen verbirgt? Wir erklären es Ihnen.

Die staatliche Anerkennung der Hochschule durch das Land Bremen ist der Ausgangspunkt. Mit der staatlichen Anerkennung erhält die Hochschule das Recht, Hochschulprüfungen abzunehmen, Abschlussgrade (Bachelor, Master) zu verleihen und Zeugnisse zu erteilen. Sie setzt die private Hochschule damit den staatlichen Hochschulen gleich.

Genau wie die Studiengänge staatlicher Hochschulen müssen auch die Studiengänge privater Hochschulen akkreditiert werden. Zudem ist das gesamte Studienangebot von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifiziert und die Hochschule an sich vom Wissenschaftsrat institutionell akkreditiert. Nur – was heißt das eigentlich?

Das Wort „Akkreditierung“ kommt vom lateinischen „accredere“, was so viel wie „Glauben schenken“ bedeutet. Die Akkreditierung ist aber nicht etwa eine „Glaubensfrage“, sondern vielmehr ein rechtlicher Vorgang, der entweder die Qualitätssicherung von Studium und Lehre betrifft (genannt Programmakkreditierung, wie das Beispiel oben) oder aber die gesamte Hochschule (genannt Institutionelle Akkreditierung) mit all seinen organisatorischen Prozessen, Strukturen und Forschungsaspekten auf „Herz und Nieren“ überprüft.

  1. 1.) Qualität im Fokus: die Akkreditierung von Studiengängen

Eine unabhängige Akkreditierungsagentur lässt im ersten Fall von speziell bestellten Expertinnen und Experten der Branche bzw. der Fächer die Bachelor- und Master-Studienangebote staatlicher oder staatlich anerkannter Bildungsinstitutionen sorgfältig begutachten und überprüfen – und das länder-, hochschul- und studiengangsübergreifend. Die Stiftung Akkreditierungsrat als gemeinsame Einrichtung der Länder entscheidet auf Basis der Gutachten der Akkreditierungsagenturen, ob ein Studiengang akkreditiert wird oder nicht. Seit Oktober 2003 müssen alle Bachelor- und Masterstudiengänge gemäß der sogenannten ländergemeinsamen Strukturvorgaben akkreditiert werden. Dazu zählen

  • Präsenzstudiengänge,
  • berufsbegleitende Präsenzstudiengänge und
  • Fernstudiengänge und duale Studiengänge.

Darüber hinaus enthalten die einzelnen Landeshochschulgesetze weitere, die Akkreditierung von Studiengängen betreffende Regelungen, wie zum Beispiel festgelegte Fristen, innerhalb derer ein Studiengang akkreditiert werden muss. Die Akkreditierungsagentur wiederum muss ihrerseits über eine Zulassung des Akkreditierungsrates verfügen, um als anerkannte Akkreditierungsstelle zu gelten.

Zu den Kriterien der Akkreditierung von Studiengängen gehört unter anderem:

  • Ein schlüssiges Studienkonzept
  • Eine Festlegung von zu erbringenden Leistungen und zu erwerbenden Kompetenzen
  • Die Definition der Zugangsvoraussetzungen und die Festlegung der Anrechenbarkeit von Leistungen
  • Die Sicherstellung des Praxisbezugs
  • Ein Studienaufbau, der angemessene Lehr- und Lernformen beinhaltet
  • Die Studierbarkeit des Studiengangs in Bezug auf die Gestaltung des Lehr- und Lernplans und der Umsetzbarkeit für die Studierenden. Dazu gehören auch die Prüfungsdichte, die Prüfungsorganisation sowie die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung des Studiengangs.

Alle Studiengänge der APOLLON Hochschule sind deshalb durch ein Siegel einer Akkreditierungsagentur akkreditiert. Es gibt mehrere verschiedene offiziell anerkannte Agenturen, die sich vornehmlich auf die o.g. Fragen der Studiengänge konzentrieren.

  1. 2.) Weiterentwicklung unter der Lupe: die Re-Akkreditierung von Studiengängen

Die Akkreditierung eines Studiengangs ist immer zeitlich befristet. Nach Ablauf des Zeitraums muss der Studiengang im Rahmen eines Re-Akkreditierungsverfahrens erneut begutachtet werden. Zwischenzeitlich können sich sowohl inhaltliche als auch rechtliche Änderungen oder aber veränderte Rahmenbedingungen ergeben haben, die bei der Re-Akkreditierung dann in Form von Dokumentationen, Analysen und Bewertungen festgehalten werden und auch im Internet abrufbar sind. Die Expertinnen und Experten der Akkreditierungsagentur betrachten auch die bisher erreichten Ziele, die zum Start des Studiengangs definiert wurden. Wichtige Informationen dazu entnehmen sie zum Beispiel den Ergebnissen aus verschiedenen Qualitätssicherungsprozessen.

Eine Re-Akkreditierung soll aufzeigen, dass

  • der Studiengang aufgrund von verschiedenen Kriterien dafür qualifiziert ist, sich Bachelor- oder Masterstudiengang zu nennen
  • der jeweilige Studiengang die zu seinem Start erklärten inhaltlichen Ziele und sonstige Qualifikationsmerkmale mittlerweile erreicht hat
  • sich die Organisation und der Ablauf als sinnvoll hinsichtlich der Studierbarkeit erwiesen haben
  • der Studiengang den geltenden Vorgaben der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates entspricht
  • der Studiengang im Rahmen des Qualitätsmanagements der Hochschule über die Jahre sinnvoll weiterentwickelt wurde

 

Die APOLLON Hochschule ist zertifiziert und akkreditiert

  1. 3.) Ausgezeichnet in Lehre und Forschung: die institutionelle Akkreditierung

Als nichtstaatliche Hochschuleinrichtung wurde der APOLLON Hochschule nach gründlicher Überprüfung sämtlicher akademischer Prozesse und Strukturen vom unabhängigen Wissenschaftsrat der Bundesregierung die Institutionelle Akkreditierung ausgesprochen. Das Komitee aus externen Gutachtern und Gutachterinnen kontrollierte dabei unter anderem die Qualität des Fernstudienangebots, die Organisations- und Verwaltungsprozesse, sowie die Gremien und Forschungsangelegenheiten. Der Wissenschaftsrat hob in seiner Beurteilung besonders den sehr guten Studienservice, das hochwertige Lehrmaterial, den Verlag sowie das professionelle Qualitätsmanagement der Fernhochschule hervor.

Als eines der wichtigsten wissenschaftspolitischen Beratungsgremien in Deutschland berät der Wissenschaftsrat die Bundesregierung sowie die Landesregierungen in sämtlichen Prozessen von Wissenschaft, Forschung und den Hochschulbereich betreffenden Fragen. Bei der institutionellen Akkreditierung im Auftrag der Länder geht es darum, private Hochschulen dahingehend zu prüfen, ob sie in der Lage sind, nach anerkannt wissenschaftlichen Maßstäben entsprechende Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen. Sie dient außerdem dem Schutz der Studierenden und Arbeitgebern. Aber auch die personelle und sächliche Ausstattung sowie die Finanzierung der Hochschule werden begutachtet. Die qualitätssichernde Funktion der Akkreditierung hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass der private Hochschulbereich eine feste Größe bei Studierenden, Arbeitgebern und auch im Wissenschaftsbetrieb ist. Die institutionelle Akkreditierung gilt als begehrtes Qualitätsmerkmal unter den privaten Hochschulen und ist in der Regel zeitlich befristet. Nach Ablauf der Frist muss sich die jeweilige Hochschule einem Re-Akkreditierungsverfahren stellen.

  1. 4.) Staatlich anerkanntes Fernstudium: die ZFU-Zertifizierung

Das gesamte Studienangebot der APOLLON Hochschule wurde von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifiziert.

Die ZFU entscheidet bundesweit über die Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Zulassung dürfen Fernlehrgänge laut Gesetz in Deutschland weder vertrieben noch beworben werden. Für Interessierte ist das von Vorteil: Sie erkennen durch das ZFU-Siegel auf einen Blick, ob das jeweilige Bildungsangebot als staatlich anerkanntes Fernstudium zugelassen ist. Im Abstand von drei Jahren überprüft die ZFU jeweils das Fortbestehen der Zulassungsvoraussetzungen.

 

Autorin: Hayat Issa