24/06/2024

Praktikum und Praxisphasen an der APOLLON Hochschule

Wissenschaftliche Kompetenzen und praktische Erfahrungen zu verknüpfen, ist als Hochschule der angewandten Wissenschaften unsere Kernaufgabe. Ein Praktikum oder eine Praxisphase ist daher Bestandteil der meisten unserer Studiengänge. Viele unserer Studierenden haben bereits ein Praktikum absolviert, wenn Sie bei uns starten. Die gute Nachricht vorweg: Die meisten Studierenden können ihren aktuellen Job als Praktikumszeit anrechnen lassen. Ein echtes Highlight für viele unserer Studierenden. Doch wie sieht der Ablauf eines Praktikums im Fernstudium konkret aus? Und vor allem: Was muss in den Praktikumsbericht? Der folgende Text beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema und gibt hilfreiche Tipps.

Anmeldung des Praktikumsberichts

Die Studierenden sind während ihres Studiums an der APOLLON Hochschule berufstätig und absolvieren ihr Praktikum berufsbegleitend. In der Regel hat dies einen Umfang von 600 Stunden und die berufliche Tätigkeit wird auf das Praktikum angerechnet. Studierende, die während ihres Fernstudiums nicht berufstätig sind oder eine nicht-anrechenbare Tätigkeit ausüben, finden auf dem Schwarzen Brett des Online-Campus regelmäßig interessante Praktikumsstellen. Über den Button „Anfrage an Tutor senden“ auf dem Online-Campus nehmen sie Kontakt zu ihrem persönlichen Praktikumsberichtbetreuenden auf und stimmen mit ihr oder ihm ein Thema für den Bericht ab. Anschließend erstellen sie ein Exposé und senden es ihrer Betreuerin oder ihrem Betreuer. Wurde das Exposé bzw. das Thema von der betreuenden Lehrkraft freigegeben, senden die Studierenden es über den Online-Campus direkt an den APOLLON Studienservice, um sich formal und offiziell für die Erstellung des Praktikumsberichts anzumelden.

Erstellung des Praktikumberichts und Abschluss des Praktikums

Die formalen Vorgaben für den Bericht finden Studierende auf dem Online-Campus unter der entsprechenden Studiengans-Infoseite. Interessierte können diese auch im Download-Center der APOLLON Website aufrufen. Der Umfang des Praktikumsberichts beträgt in der Regel acht bis zwanzig Seiten. Inhaltlich orientiert sich der Bericht an dem mit der Tutorin oder dem Tutor über das Exposé abgestimmten Thema. Für die Erstellung und Abgabe gibt es keine Frist.

Der fertige Bericht geht an die betreuende Lehrkraft, die gegebenenfalls um Nachbesserung bitten kann. Der oder die Betreuer:in sendet ihr bzw. sein Gutachten an die Studierenden. Der Bericht wird lediglich bestanden, es gibt keine Note. Der fertige Praktikumsbericht sowie das Gutachten der Tutorin oder des Tutors und der Antrag „Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit als Praktikum“ bzw. der „Antrag auf Anerkennung des Praktikums“ wird über den Online-Campus an den Studienservice gesendet. Der Studienservice vermerkt daraufhin ein „OK“ beim Praktikumsbericht, das in der Studienübersicht erscheint. Damit gilt der Bericht als bestanden und das Praktikum ist abgeschlossen.

Tipps zur Bearbeitung aus dem Studienservice:

  • • Bearbeitung gegen Studienende: Es macht Sinn, den Praktikumsbericht im letzten Drittel des Studiums zu erstellen. So ist in der Regel bereits umfangreiches Theoriewissen durch die Bearbeitung der Studieninhalte vorhanden und die berufliche Praxis kann auf dieser Basis reflektiert werden.

  • • Auf die Reflektion kommt es an: Auf genau diese Reflektion der Praxis wird von den betreuenden Lehrenden Wert gelegt. Da die Studierenden keine Note erhalten, sondern lediglich das Bestehen vermerkt wird, steht die theoretische Auseinandersetzung mit den Arbeitsinhalten im Fokus, nicht die Arbeitsinhalte an sich.

  • • Möglichkeit zur Nachbesserung: Da für das Praktikum nahezu jede berufliche Tätigkeit anerkannt wird, fällt die Erstellung des Berichts den meisten Studierenden viel leichter als sie zunächst annehmen. Der Praktikumsbericht als Studienleistung honoriert ihre Berufstätigkeit während des Studiums. Zudem besteht die Möglichkeit auf Nachbesserung – was ein Nichtbestehen fast unmöglich macht.

Praktikum oder Praxisphase?

Sonderfälle Psychologie, Berufspädagogik und Soziale Arbeit

Sowohl der Begriff Praktikum als auch der Begriff Praxisphase meinen praktische Erfahrungen, die im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung gesammelt werden. Ein Praktikum ist eine allgemeinere Bezeichnung für eine praktische Tätigkeit in einem Unternehmen, die für einen begrenzten Zeitraum ausgeübt wird, deren Zweck das Sammeln praktischer Erfahrungen in einem bestimmten Berufsfeld und die Anwendung theoretischen Wissens ist. Praxisphasen sind in der Regel fester Bestandteil eines akademischen Studiengangs und geben Studierenden die Möglichkeit, das im Studium Erlernte in der Praxis anzuwenden und relevante berufliche Erfahrungen für den Abschluss des Studiums zu sammeln. Praxisphasen sind oft stärker strukturiert und enger mit dem Studienplan verknüpft.

Um das Praktikum im Bachelor-Studiengang Angewandte Psychologie (B. Sc.) beginnen zu können, werden die Module Psychologische Methodenlehre I und II vorausgesetzt. Als Prüfungsleistung wird ein Empirie-Bericht, also ein auf dem Weg der empirischen Wissenschaft mithilfe eigener Befragungen, Beobachtungen oder Messungen erstellter Bericht, eingereicht.

Im Bachelor-Studiengang Berufspädagogik (B. A.) sind anstelle eines Praktikums zwei Praxisphasen im pädagogischen Umfeld vorgesehen. Studierende können sich während der immatrikulierten Zeit gemachte berufspädagogische Erfahrungen anerkennen lassen. Für die erste Phase ist ein Vorbereitungs-Seminar vorgesehen, an das sich eine Hospitation im Umfang von 60 Stunden anschließt. Als Prüfungsleistung wird ein Projektplan erstellt. Der zweiten Praxisphase geht ebenfalls ein Seminar voraus, ein weiteres Seminar findet parallel zur Praxisphase statt. Die zweite Phase umfasst 480 Praxisstunden und beinhaltet eine doppelstündige Lehrprobe als Prüfungsleistung.

Im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (B. A.) sind zwei Praktika mit 400 bzw. 96 Stunden vorgesehen. Für das 400-stündige Praktikum gibt es keine besonderen Voraussetzungen und jede berufliche Tätigkeit ist anrechenbar. Für das 96-stündige Praktikum muss das Seminar „Fallbearbeitung in der Praxis“ besucht werden und es wird ausschließlich eine berufliche Tätigkeit im sozialen Bereich angerechnet. Hier kann gerne bei der betreuenden Lehrkraft angefragt werden, ob die aktuelle Tätigkeit geeignet ist.

Werden in den Master-Studiengängen auch Praktika verlangt?

Studierende eines Masterstudiengangs befinden sich meist bereits längere Zeit in der Berufspraxis, sodass sich das Studium auf die Vermittlung weiterer akademischer Kompetenzen konzentriert. Eine Ausnahme bildet der Master Psychologie (M. Sc.) mit dem Schwerpunkt Beratungspsychologie. Hier wird in den Schwerpunktmodulen das Know-how im Bereich der Beratungspsychologie vertieft. Diese vergleichbar junge psychologische Teildisziplin zeichnet sich als Anwendungsfach durch eine starke Theorie-Praxis-Verknüpfung aus, weshalb ein Praktikum im Umfang von 300 Stunden verlangt wird. Dafür fällt der Umfang des zu erstellenden Berichts mit acht bis zehn Seiten geringer aus als im Bachelor.

Für das Praktikum können sich Studierende ihre während der immatrikulierten Zeit erbrachte berufliche Tätigkeit anrechnen lassen. Das Praktikum ist also nicht nur berufsbegleitend durchführbar, sondern die aktuelle berufliche Tätigkeit wird als Praktikumszeit anerkannt. Das stellt für die oft berufstätigen Studierenden einen echten Vorteil da.

Auch wenn ein Praktikum mitunter als lästige, da vermeintlich zeitraubende Pflicht betrachtet wird, kann die fokussierte Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit auch für Berufstätige von großem Nutzen sein, um neue Fähigkeiten zu erwerben, berufliche Perspektiven zu erweitern und wertvolle Einblicke in verschiedene Fachbereiche zu erhalten. Praktika bieten die Chance, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und im Berufsleben flexibel und anpassungsfähig zu bleiben.

Stand: Juni 2024