05/06/2023
Krankenversicherung im Studium
In Deutschland besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Krankenversicherung, die auch für Studierende gilt. Je nach Alter und Familienstand der Studierenden und abhängig vom zeitlichen Aufwand der gewählten Studienvariante gibt es verschiedene Versicherungsmöglichkeiten. Wie diese aussehen und was bei der Einschreibung an der APOLLON Hochschule besonders wichtig ist, erläutert Julia Pelke, die im APOLLON Studienservice für die Immatrikulation zuständig ist.
Die Krankenversicherung für studierende Arbeitnehmer:innen
„Die Mehrheit unserer Studierenden studiert in Teilzeit und nebenberuflich“, erzählt Julia Pelke vom APOLLON Studienservice. „Sie werden versicherungstechnisch in erster Linie als Arbeitnehmer:innen und nicht als Studierende betrachtet und sind in der Regel gesetzlich über ihren Arbeitgeber versichert.“ Arbeitnehmer:innen, deren monatliches Einkommen eine bestimmte Summe überschreitet, können sich auch privat krankenversichern.
Die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr
Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende in der Regel in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge zahlen. Eine solche beitragsfreie Mitversicherung ist – ohne Altersbegrenzung – auch über den Ehepartner oder den Lebenspartner im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich. „Die Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner kommt bei unseren Fernstudierenden aufgrund des höheren Altersdurchschnitts im Vergleich zu Studierenden an staatlichen Präsenzhochschulen relativ häufig vor“, sagt Julia Pelke. Bedingung für die beitragsfreie Familienversicherung sind jedoch unter anderem bestimmte Einkommensgrenzen, die die Studierenden einhalten müssen.
Die Studentische Krankenversicherung für Vollzeitstudierende
Für Vollzeit-Studierende über 25 Jahre bietet sich nach der Familienversicherung über die Eltern die sogenannte Studentische Krankenversicherung an: Nach aktueller Rechtslage kann diese, unabhängig von der Anzahl absolvierter Semester, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres und in Ausnahmefällen maximal bis zu einem Alter von 37 Jahren, in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsbeitrag wird dabei anhand der BAföG-Bedarfssätze berechnet. Als Vollzeit- Studierende gelten diejenigen, deren Zeitaufwand fürs Studium bei mehr als 50 % liegt und die maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Die freiwillige studentische Versicherung
Vollzeit-Studierende mit einem geringfügigen Nebenerwerb, die älter als 30 Jahre sind, können sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Beitrag orientiert sich dann am Einkommen. Private Krankenkassen bieten oft vergünstigte Tarife für Studierende an. Dafür müssen sich die Studierenden allerdings zu Studienbeginn bzw. in den ersten drei Monaten des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann in der Regel erst wieder nach Studienende möglich.
Das Meldeverfahren
„Wichtig ist, dass uns bereits bei der Anmeldung der Studierenden der Krankenversicherungsnachweis vorliegt“, erläutert Julia Pelke „Das erleichtert die Abläufe bei der Immatrikulation ungemein.“ Doch wie wird dieser Nachweis erbracht? Das Verfahren ist denkbar einfach: „Bei den meisten Krankenkassen gibt es mittlerweile ein elektronisches Meldeverfahren. Zukünftige Studierende müssen nur einmal bei ihrer Krankenkasse anrufen und mitteilen, dass sie an der APOLLON Hochschule studieren möchte. Es empfiehlt sich, die sogenannte Absendernummer der Hochschule bereit zu halten, im Fall von APOLLON ist das die H0002838“, so Julia Pelke. Die Krankenkasse übermittelt im Anschluss die notwendigen Daten automatisch an die Hochschule.
Nimmt die Krankenkasse noch nicht am elektronischen Meldeverfahren teil, ist auch das Einreichen einer schriftlichen Bescheinigung per Post oder per E-Mail an die Hochschule möglich. Diese Bescheinigung stellt die Krankenkasse auf Anfrage aus. „Allerdings darf diese nicht älter als sechs Monate sein“, schränkt Julia Pelke ein. „Eine bloße Kopie der Gesundheitskarte reicht leider nicht aus“, ergänzt sie. „Den Krankenversicherungsnachweis benötigen wir einmalig für den Immatrikulationsprozess und danach nur, wenn jemand die Krankenkasse wechselt.“
Die frühzeitige Beratung
Studierende haben, abhängig von ihrer Lebenssituation, vielfältige Möglichkeiten, was die Krankenversicherung betrifft. Um sich im mitunter unübersichtlichen Angebot mit den zahlreichen unterschiedlichen Kriterien, Tarifen und Sonderregelungen nicht zu verlieren, gilt deshalb: Wer ein (Fern-)Studium plant, sollte sich frühzeitig informieren und individuell durch die Krankenkassen beraten lassen.
Autorin: Hayat Issa