Kranken und pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Angehörigen steht eine Vielzahl gesetzlicher Leistungen zu, zugleich ist der heutige Pflegemarkt ausdifferenziert wie nie. Wo es selbst Fachleuten nicht leicht fällt den Überblick zu behalten, wähnen sich viele Bürgerinnen und Bürger in einem „Pflegedschungel“. Google, Facebook & Co bieten hier zwar manchmal Abhilfe, tragen aber allzu oft selbst zur Verwirrung bei. Gefragt ist also professionelle Pflegeberatung – face to face oder online.
Die Dimension der Jahr für Jahr persönlich zu führenden Beratungsgespräche ist gewaltig. In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes über 4,1 Mio. pflegebedürftiger Menschen von den ein Großteil 2 bis 4 Pflichtberatungen in Anspruch nehmen musss. Dazu kommen noch rund 10 Mio. weitere Personen mit einem potenziellen Bedarf an Pflegeberatung: pflegende und sorgende Angehörige und/oder betagte Alleinstehende aus sogenannten pflegenahen Jahrgängen.
Es gibt nicht nur unterschiedliche Beratungsanlässe, sondern auch verschiedene Beratungsformate und -settings. Während die Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI in erster Linie von den ambulanten Diensten durchgeführt werden, wird die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI weit überwiegend von den Pflegekassen durchgeführt.[1] Zur Sicherstellung der Pflegeberatung nach § 7a können sich die Pflegekassen allerdings an Pflegestützpunkten beteiligen oder externe Dienstleister und sogar selbständig tätige Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beauftragen.
Um die Pflegeberatungsstellen bei den Pflegekassen etc. konkurrieren Pflegefachkräfte allerdings mit Sozialversicherungsfachangestellten und Sozialarbeiterinnen und -arbeiter. Für die anspruchsvolle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI werden Kenntnisse aus drei verschiedenen Wissensgebieten benötigt: Pflege, Sozialrecht und Beratung/Case Management.[2] Wer z. B. den Bachelor-Studiengang Pflege (B. Sc.) an der APOLLON Hochschule studiert, erweitert nicht nur die vorhandenen Kompetenzen in der Pflege, sondern erwirbt auch die notwendigen Kenntnisse in den Bereichen Sozialrecht sowie Beratung/Case Management. Schon vor Erreichen des Bachelorabschlusses können Studierende das APOLLON Zertifikat „Pflegeberatung nach § 7a SGB XI“ erwerben, mit dem sie bereits sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Weitere Informationen zum Studiengang Bachelor Pflege unter Bachelor Pflege – Apollon Hochschule (apollon-hochschule.de)
Autor: Prof. Dr. Jörg Hallensleben ist an der APOLLON Hochschule Studiengangsleiter des Bachelors Pflege (B. Sc.) sowie des Masters Angewandte Gerontologie (M. A.) und Professor für Pflegemanagement, insbesondere Pflegeberatung.
GKV-Spitzenverband (2019): Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern vom 29. August 2008 in der Fassung vom 22. Mai 2018. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/richtlinien_zur_pflegeberatung_und_pflegebeduerftigkeit/180522_Pflege_Empfehlungen_7a_Abs._3_Satz_3_SGB_XI.pdf (25.07.2022)
Wolff, J. K./Pflug, C./Rellecke, J./Rieckhoff, S. et al. (2020). Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gemäß § 7a Absatz 9 SGB XI. Abschlussbericht des IGES-Instituts für den GKV-Spitzenverband. Berlin: IGES. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/20200331_IGES_Evaluation_Pflegeberatung_Abschlussbericht.pdf (25.07.2022).
[1] Vgl. Wolff et al., 2020, S. 100
[2] Vgl. GKV-Spitzenverband (2019)